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Abbrucharbeiten; mobile Brecheranlage; Ausgleichsanspruch

RechtsprechungZivilrechtbbl 2018/212bbl 2018, 221 Heft 6 v. 1.12.2018

§ 364a ABGB

Ein Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB kann auch dann bestehen, wenn Baumaschinen bei genehmigten oder – im Fall einer bloßen Anzeigepflicht – nicht untersagten Abbrucharbeiten angrenzende Bauwerke auf dem Nachbargrund beschädigen. Auf die Frage, ob die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden, kommt es dabei nicht an.

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