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Baupolizeilicher Beseitigungsauftrag; Hühnerkäfig; bauliche Anlage; Flächenwidmung „Bauland-Wohngebiet“

RechtsprechungÖffentliches RechtKarim Giesebbl 2018/192bbl 2018, 211 Heft 6 v. 1.12.2018

§ 6 krnt BauO 1996, § 7 krnt BauO 1996, § 36 Abs 1 krnt BauO 1996

Bei einem 1,8 m breiten, 1,2 m tiefen, 1,5 m hohen und ca 200 kg schweren Hühnerkäfig handelt es sich um keine „bauliche Anlage“, da zu dessen Errichtung keine bautechnischen Kenntnisse erforderlich sind.

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