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Wohnungseigentumsobjekt; Änderung der Benützungsart; Neufestsetzung der Nutzwerte/Jahresmietwerte

RechtsprechungZivilrechtbbl 2018/167bbl 2018, 189 Heft 5 v. 1.10.2018

§ 2 WEG 1948

Die Änderung der Benützungsart oder Zweckbestimmung eines Wohnungseigentumsobjekts, für das nach dem WEG 1948 ein Jahresmietwert festgesetzt wurde, ist für sich alleine kein Grund für eine Neuparifizierung.

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