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Montagegrube; bauliche Anlage; bewilligungspflichtige Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/130bbl 2018, 151 Heft 4 v. 1.8.2018

§ 2 Abs 1 tir BauO 2018, § 28 Abs 1 lit e tir BauO 2018

Die Errichtung einer Montagegrube (hier: bestehend aus Fundamentierung, Umfassungswänden und Abdeckung aus Bretterboden und Riffelblechabdeckungen) ist baubewilligungspflichtig.

LVwG Tir, 23.04.2018, LVwG-2017/42/2250-4

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