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Gastgewerblicher Betrieb; „Partystadl“; Bauten vorübergehenden Bestandes; besonderer Verwendungszweck

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/128bbl 2018, 149 Heft 4 v. 1.8.2018

§ 53 Abs 1 tir BauO 2018

Ein „Bau vorübergehenden Bestandes“ erfordert einen besonderen Verwendungszweck.

Eine bloß saisonale gastgewerbliche Nutzung einer baulichen Anlage (hier: während der Wintersaison) stellt noch keinen solchen besonderen Verwendungszweck dar.

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