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Lageplan; Ausweisung des Bestandes

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/121bbl 2018, 144 Heft 4 v. 1.8.2018

§ 29 Abs 1 lit d oö BauO 1994, § 41 Abs 1 Z 5 lit c oö BauO 1994

Im Lageplan sind alle Baubestände auf dem Bauplatz und den benachbarten Grundstücken auszuweisen, unbeschadet, ob es sich dabei um bewilligungs- oder anzeigepflichtige bzw bewilligungs- und anzeigefreie Bauten handelt.

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