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Gebäudehöhe; Anhebung der Dachhaut

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/90bbl 2018, 106 Heft 3 v. 1.6.2018

Art V Abs 5 wr BauO idF LGBl 2014/025, Art V Abs 6 wr BauO idF LGBl 2014/025

Die Regelungen des Art V Abs 5 und 6 wr BauO sind als Ausnahmebestimmungen grundsätzlich restriktiv zu interpretieren.

Wird das bestehende Dach zur Gänze entfernt und ein neues Dach errichtet, liegt keinesfalls eine bloße Veränderung der Dachhaut vor.

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