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Almgebäude; Benützung; Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes; Untersagung der Benützung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/88bbl 2018, 106 Heft 3 v. 1.6.2018

§ 39 Abs 6 lit c tir BauO 2011

Die Benützung eines Almgebäudes ist seiner baulichen Zweckbestimmung nach nur während der Sommermonate (Almbewirtschaftung einschließlich Vor- und Nachlaufzeit) zulässig.

LVwG Tir, 08.02.2018, LVwG-2017/31/0891-9

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