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Erkennbare Ausübung eines Rechts als Ersitzungsvoraussetzung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2018/63bbl 2018, 72 Heft 2 v. 1.4.2018

§ 313 ABGB, § 1460 ABGB

Familiäre Verbindungen können dagegen sprechen, dass das Begehen oder Befahren einer Liegenschaft für dessen Eigentümer erkennbar in Ausübung eines Rechts geschieht und deshalb ein zur Ersitzung führender Rechtsbesitz vorliegt.

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