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Bebauungsplan; Ausnahmebewilligung; verfassungskonforme Interpretation

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/48bbl 2018, 62 Heft 2 v. 1.4.2018

§ 35 Abs 2 vlbg RPlG 1996, § 35 Abs 3 vlbg RPlG 1996, Art 7 B-VG, Art 18 B-VG

Bei der Bewilligung einer Ausnahme vom Bebauungsplan müssen neben den sonstigen Zielsetzungen im Sinn des § 35 Abs 2 vlbg RPlG insbesondere die Zielsetzungen des Bebauungsplanes hinreichend Beachtung finden.

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