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Versagung der Baubewilligung; Fehlen eines Bebauungsplanes; Unzulässigkeit nach den raumordnungsrechtlichen Bestimmungen; planwidrige Lücke; Übergangsbestimmungen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/46bbl 2018, 60 Heft 2 v. 1.4.2018

§ 26 Abs 3 lit f tir BauO 2011, § 27 Abs 3 lit c tir BauO 2011, § 118 Abs 3 tir BauO 2011, § 54 Abs 5 tir ROG 2006

Die Aufzählung des § 27 Abs 3 lit c tir BauO 2011 enthält eine planwidrige Lücke.

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