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Gefahren für die Gesundheit und körperliche Sicherheit; Räumung; Gefahr im Verzug; Bescheid; unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt; Notstandspolizei

RechtsprechungÖffentliches RechtKarim Giesebbl 2018/40bbl 2018, 59 Heft 2 v. 1.4.2018

§ 46 krnt BauO 1996

Bei Gefahr im Verzug hat die Baubehörde die Räumung eines Gebäudes mittels unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anzuordnen.

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