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Ordentliche Revision; gesonderte Gründe für die Revisionszulässigkeit

RechtsprechungÖffentliches Baurechtbbl 2018/20bbl 2018, 30 Heft 1 v. 1.2.2018

§ 79 Abs 5 wr BauO, § 134a Abs 1 lit a wr BauO, Art 133 Abs 4 B-VG, § 28 Abs 3 VwGG, § 34 Abs 1 VwGG

In der ordentlichen Revision hat der Revisionswerber von sich aus die Gründe der Zulässigkeit der Revision gesondert darzulegen, sofern er der Ansicht ist, dass die Begründung des VwG für die Zulässigkeit der Revision nicht ausreicht oder er andere Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung für relevant erachtet.

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