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Industriebetrieb im „gemischten Baugebiet“; Betriebserweiterungen; Ausnahme von der Einheit der Betriebsanlage

RechtsprechungÖffentliches Baurechtbbl 2018/8bbl 2018, 24 Heft 1 v. 1.2.2018

§ 21 Abs 2a oö ROG 1994, Anl 1 oö BTypV 1997, § 52 AVG

Für (Bestands-) Betriebe mit industriellem Produktionscharakter, die im „gemischten Baugebiet“ grundsätzlich unzulässig sind, sind emissionsneutrale bzw emissionsarme Betriebserweiterungen weiterhin zulässig.

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