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Anzeigepflichtige Bauvorhaben; wirksame Anzeige; baupolizeilicher Auftrag zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes

RechtsprechungÖffentliches Baurechtbbl 2018/7bbl 2018, 23 Heft 1 v. 1.2.2018

§ 25a Abs 1 oö BauO 1994, § 25a Abs 1a oö BauO 1994, § 25a Abs 3 oö BauO 1994, § 25a Abs 4 oö BauO 1994, § 49 Abs 6 oö BauO 1994

Liegt eine wirksame Anzeige vor und ist die achtwöchige Untersagungsfrist verstrichen, ohne dass eine Untersagung des Bauvorhabens erfolgte, ist ein baupolizeilicher Auftrag in sinngemäßer Anwendung des § 49 Abs 1 oö BauO rechtswidrig.

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