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Erwerb von Grunddienstbarkeit; Aktivlegitimation

RechtsprechungZivilrechtbbl 2017/235bbl 2017, 238 Heft 6 v. 1.12.2017

§ 1444 ABGB

Grunddienstbarkeiten sind grundsätzlich unteilbar. Ein Miteigentümer kann durch sein Verhalten daher nur zugunsten aller Miteigentümer eine Grunddienstbarkeit ersitzen. Umgekehrt erlischt eine Grunddienstbarkeit nur durch Verzicht

Seite 238


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