vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Koordinationspflicht des Bauherrn

RechtsprechungZivilrechtbbl 2017/229bbl 2017, 235 Heft 6 v. 1.12.2017

§ 1169 ABGB, § 1 BauKG, § 3 BauKG

Die früher auf die Fürsorgepflicht des Werkbestellers gemäß § 1169 ABGB gestützte Koordinationspflicht des Bauherrn wird nunmehr im Regelungsbereich des BauKG durch dieses als Schutzgesetz konkretisiert. Das BauKG als lex specialis verdrängt insoweit den bisherigen Ansatz bei § 1169 ABGB.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte