vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des Bauträgers für Rückforderungsansprüche des Erwerbers; Auslegung von § 15 BTVG

RechtsprechungZivilrechtbbl 2017/226bbl 2017, 232 Heft 6 v. 1.12.2017

§ 15 BTVG

§ 15 BTVG kann angesichts der Wortfolge „entsprechend dem Bauträgervertrag“ nur so verstanden werden, dass der Bauträger für Rückforderungsansprüche

Seite 232


Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte