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Gemeingebrauch; nicht intabuliertes öffentliches Gut; Verpflichtung zur Übertragung von Grundflächen in das öffentliche Gut

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/223bbl 2017, 230 Heft 6 v. 1.12.2017

§ 17 wr BauO

Die Begründung des Gemeingebrauchs, die einer im Eigentum einer Gebietskörperschaft stehenden Liegenschaft die Qualifikation eines öffentlichen Gutes verleiht, bedarf eines besonderen Widmungsaktes.

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