vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Treppenturm; nachträglicher Zubau; Mindestabstände; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/219bbl 2017, 229 Heft 6 v. 1.12.2017

§ 26 Abs 3 lit e tir BauO 2011, § 62 Abs 10 tir BauO 2011

§ 62 Abs 10 tir BauO ist als Ausnahmebestimmung restriktiv auszulegen.

Eine nachträglich angebaute Treppen- und Liftanlage ist nur dann bewilligungsfähig, wenn diese eine zweckmäßige Gestaltung aufweist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte