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Subunternehmer, erforderlich, nicht erforderlich; Ausscheiden; Eignungsnachweis

RechtsprechungVergaberechtbbl 2017/202bbl 2017, 203 Heft 5 v. 1.10.2017

§ 69 Z 1 BVergG 2006, § 83 BVergG 2006, § 108 Abs 1 Z 2 BVergG 2006, § 129 Abs 1 Z 2 BVergG 2006

Der Begriff des erforderlichen bzw nicht erforderlichen Subunternehmers sowie die Verpflichtung des Auftraggebers, nicht erforderliche Subunternehmer bei mangelnder Eignung abzulehnen, können der Systematik des BVergG 2006 entnommen werden.

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