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Anspruch auf Entgelt bei Unterbleiben der Werkleistung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2017/200bbl 2017, 202 Heft 5 v. 1.10.2017

§ 1168 Abs 1 ABGB

Grundlage des Anspruchs nach § 1168 ABGB ist das vereinbarte Entgelt in seiner Gesamtheit. Der Besteller muss beweisen, was sich der Unternehmer infolge des Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat.

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