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Touristische Wohnnutzung; Beurteilung der Rechtmäßigkeit; Ortstaxe

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/173bbl 2017, 191 Heft 5 v. 1.10.2017

§ 31 Abs 5 Z 3 sbg ROG 2009, § 17 Abs 8 sbg ROG 1998, § 2 Abs 1 sbg OrtstaxenG 1992

Die „touristische Nutzung“ von Wohnungen ist weder nach dem sbg ROG 2009 noch nach dem sbg ROG 1998 als „Zweitwohnnutzung“ zu qualifizieren.

Ob eine touristische Nutzung von Wohnungen vor dem Inkrafttreten des ROG 2009 „rechtmäßig“ (im Sinn des § 31 Abs 5 Z 3 sbg ROG 2009) erfolgte und folglich im Anwendungsbereich des ROG 2009 weiterhin zulässig ist, muss am Maßstab der raumordnungsrechtlichen Bestimmungen beurteilt werden.

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