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Verjährung von Reallast der Zaunerrichtung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2017/160bbl 2017, 158 Heft 4 v. 1.8.2017

§ 1497 ABGB, § 1488 ABGB

Die vertragliche Verpflichtung zur Zaunerrichtung ist als Reallast anzusehen, welche nicht durch Widersetzen erlöschen kann, weil § 1488 ABGB auf Reallasten nach hA nicht anwendbar ist. Allenfalls kommt eine Verjährung gemäß § 1479 in Frage.

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