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Baubewilligung; Auflagen; dingliche Wirkung; Pächter; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/141bbl 2017, 145 Heft 4 v. 1.8.2017

§ 55 Abs 1 lit c vlbg BauG 2001, § 56 Abs 1 vlbg BauG 2001, § 52 vlbg BauG 1972

Wurde über ein landwirtschaftliches Gebäude ein Pachtvertrag abgeschlossen, treffen die Verpflichtungen aus dem dinglichen Baubescheid (hier: der nur ausnahmsweisen Nutzung eines Aufenthaltsraumes durch Personen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) den jeweiligen Pächter der Sache.

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