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Standsicherheit und Trockenheit des Nachbargebäudes; Auflagen; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/122bbl 2017, 132 Heft 4 v. 1.8.2017

§ 6 Abs 2 Z 1 nö BauO 1996

Mittels der Vorschreibung von nicht durchsetzbaren bzw bloß spekulativ formulierten Auflagen kann die Standsicherheit und Trockenheit des Nachbargebäudes nicht gewährleistet werden.

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