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Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Einwendungen; Bestimmtheit

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/120bbl 2017, 132 Heft 4 v. 1.8.2017

§ 6 Abs 2 Z 2 nö BauO 1996, § 48 Abs 1 Z 2 nö BauO 1996, § 42 Abs 1 AVG

Einwendungen der Nachbarn wegen unzulässiger Immissionen müssen auf einen oder mehrere der gesetzlich erwähnten Alternativtatbestände („Lärm, Geruch, Staub, Abgase, Erschütterungen, Blendung oder Spiegelung“) gestützt werden.

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