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Lichteinfall; Sonneneinfall; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/119bbl 2017, 132 Heft 4 v. 1.8.2017

§ 21 Abs 2 bgld BauG 1997, OIB-Richtlinie 3

Nachbarn haben nur ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung des gesetzlichen Mindestabstandes zu ihrem Grundstück. Ein darüber hinaus gehendes Recht auf Wahrung des bisherigen Licht- oder Sonneneinfalles besteht nicht.

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