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Pflichten des Bauführers; Adressat der Warnpflicht des Werkunternehmers

RechtsprechungZivilrechtbbl 2017/112bbl 2017, 109 Heft 3 v. 1.6.2017

§ 1168a ABGB

Öffentlich-rechtliche Bestimmungen, die dem Bauherrn die Bestellung eines der Baubehörde gegenüber verantwortlichen Bauführers auftragen, bezwecken den Schutz der Allgemeinheit vor den Gefahren der Bauführung und nicht die Vermeidung von Vermögensschäden des Bauherrn aufgrund von Mängelschäden.

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