vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Qualifizierung eines Messestandes als Geschäftsraum; Sittenwidrigkeit von AGBs

RechtsprechungZivilrechtbbl 2017/110bbl 2017, 109 Heft 3 v. 1.6.2017

§ 3 Z 3 FAGG, § 879 Abs 3 ABGB

Ein Verbraucher, der auf einer einmal im Jahr stattfindenden Messe mit einem Aussteller einen Vertrag schließt, ist aufgrund der mangelnden Überrumpelungsgefahr psychologisch in keiner anderen Situation als in einem stationären Geschäftslokal des Unternehmers. Es liegt sohin kein Auswärtsgeschäft iSd § 3 Z 3 FAGG vor, das einen Vertragsrücktritt gemäß § 11 Abs 1 FAGG rechtfertigen würde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte