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Verkehrsaufschließung; Grundabtretung; Form des Trennstückes; Aufteilungsregelung; Enteignung; Eigentumsschutz; Verhältnismäßigkeit

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/99bbl 2017, 104 Heft 3 v. 1.6.2017

§ 39 Abs 5 wr BauO, § 53 Abs 3 wr BauO, Art 5 StGG, Abs 1 1. ZPEMRK

Die Enteignung eines Grundstücksteiles in Form eines rechtwinkeligen Dreiecks ist – angesichts der Aufteilungsregelung gemäß § 53 Abs 3 wr BauO („senkrecht zur Bau- oder Straßenfluchtlinie") – ohne besondere Begründung rechtswidrig.

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