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Mindestabstand; Geländer; lichtdurchlässiges Stabgeländer; untergeordneter Bauteil; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtKarim Giesebbl 2017/97bbl 2017, 103 Heft 3 v. 1.6.2017

§ 5 Abs 3 vlbg BauG 2001

Ein über die gesamte Fassadenbreite reichendes Stabgeländer (hier: senkrechte Stäbe mit einem Durchmesser von 10 mm im Abstand von jeweils 12 cm), von dem aufgrund der Lichtdurchlässigkeit keine schattenbildende Beeinträchtigung ausgeht, ist bei der Berechnung der Mindestabstandsflächen nicht zu berücksichtigen.

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