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Baubewilligungspflichtige Maßnahmen; Gerätehütte; Gewächshaus

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/92bbl 2017, 101 Heft 3 v. 1.6.2017

§ 21 Abs 1 Z 2 lit g stmk BauG 1995, § 21 Abs 1 Z 2 lit h stmk BauG 1995, § 21 Abs 1 Z 3 stmk BauG 1995

Ein Gebäude im Ausmaß von 11,4 m x 4,8 m mit Sanitäranlage ist keine bewilligungsfreie kleinere Anlage.

Ein solches Gebäude dient unzweifelhaft dem längeren Aufenthalt von Personen und ist mit einer Gerätehütte oder einem Gewächshaus nicht vergleichbar.

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