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Änderung des Verwendungszweckes; zusätzliche schädliche Umweltauswirkungen; baubewilligungspflichtige Maßnahmen; anzeigepflichtige Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/86bbl 2017, 94 Heft 3 v. 1.6.2017

§ 24 Abs 1 Z 3 oö BauO 1994, § 25 Abs 1 Z 2b oö BauO 1994

Die Änderung der Nutzung eines Stallteiles von Schweinemast (hier: 100 Mastplätze) zu Geflügelzucht (hier: 500 Küken) ist mangels zusätzlicher schädlicher Umwelteinwirkungen nur bauanzeigepflichtig.

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