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Zuständigkeit; Auftraggeber; Nachprüfungsverfahren; Vollziehungsbereich

RechtsprechungVergaberechtbbl 2017/78bbl 2017, 69 Heft 2 v. 1.4.2017

Art 14b B-VG, § 1 Abs 1 vlbg VNG, § 131 Abs 1 BVergG 2006

Die Zuständigkeit in einem Vergabeverfahren hängt vor dem Hintergrund der Kompetenzverteilung in Art 14b B-VG davon ab, wer öffentlicher Auftraggeber ist.

Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sind Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers. Für die Zuständigkeit ist daher alleine maßgebend, von wem die im Nachprüfungsverfahren zu überprüfende Entscheidung stammt.

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