vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Werkleistung; Rügeobliegenheit

RechtsprechungZivilrechtbbl 2017/69bbl 2017, 66 Heft 2 v. 1.4.2017

§ 381 Abs 2 UGB

Bringt der Schuldner vereinbarungsgemäß eine ursprünglich bewegliche Sache mit einer unbeweglichen in Verbindung (Verklebung eines Parkettbodens), ist dies als Herstellung einer unbeweglichen Sache anzusehen und es besteht keine Rügeobliegenheit gemäß §§ 377, 378 UGB.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte