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Gebäudehöhe; fiktive Giebelfläche, Gebäudeumriss

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/55bbl 2017, 60 Heft 2 v. 1.4.2017

§ 81 Abs 1 wr BauO, § 81 Abs 2 wr BauO, § 81 Abs 4 wr BauO

Ein zurückgesetztes Dachgeschoß, das nicht durch seitliche Dachflächen abgeschlossen wird, ist bei der Ermittlung der Gebäudehöhe so zu berücksichtigen, als wäre es von dem Gebäudeumriss entsprechenden Dachflächen abgeschlossen.

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