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Wildfutterhütte; Flächenwidmung „Grünland – Land- und Forstwirtschaft"; Erforderlichkeit; jagdrechtliche Verpflichtung zur Wildtierfütterung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/38bbl 2017, 56 Heft 2 v. 1.4.2017

§ 20 nö BauO 1996, § 23 nö BauO 1996, § 19 Abs 4 nö ROG 1976, § 87 Abs 3 nö JagdG, § 101 Abs 1 nö JagdG

Die jagdrechtliche Verpflichtung zur Wildfütterung bezweckt nicht die Erhaltung oder Vermehrung des Wildbestandes, sondern die Vermeidung von Wildschäden an Grund und Boden oder land- und forstwirtschaftlichen Kulturen.

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