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Änderung des Verwendungszweckes; Mindestabstände; zusätzliche nachteilige Auswirkungen; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/16bbl 2017, 25 Heft 1 v. 1.2.2017

§ 6 Abs 8 lit c tir BauO 2011

Bei der Beurteilung, ob es zu „keinen zusätzlichen nachteiligen Auswirkungen auf die angrenzenden Grundstücke, insbesondere durch Lärm" kommt, müssen sowohl die Auswirkungen der bisher zulässigen Verwendungen als auch die zu erwartenden Auswirkungen des projektierten Vorhabens ermittelt und einander gegenübergestellt werden.

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