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Anzeige der Baufertigstellung; Verwaltungsübertretung; Unterlassungsdelikt; Tatort

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/7bbl 2017, 20 Heft 1 v. 1.2.2017

§ 30 Abs 1 nö BauO 2014

Erfüllungsort einer Fertigstellungsanzeige ist der Sitz der Baubehörde.

Tatort der Unterlassung einer Fertigstellungsanzeige ist die Adresse der Baubehörde.

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