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Abbruchauftrag; Entsorgung des Bauschutts; Abfallentsorgung; Kompetenzverteilung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/3bbl 2017, 14 Heft 1 v. 1.2.2017

§ 35 nö BauO 2014, Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG

Die Baubehörde ist nicht ermächtigt, in einem Abbruchauftrag die Entsorgungsweise des Bauschutts vorzuschreiben, weil es sich dabei um keine baurechtlichen, sondern abfallrechtliche Belange im Sinn des Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG handelt.

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