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Verbindlichkeit von „Allgemeinen Bebauungsrichtlinien“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/218bbl 2016, 236 Heft 6 v. 1.12.2016

§ 31 oö ROG 1994

„Allgemeine Bebauungsrichtlinien“ der Gemeinde, die nicht in Verordnungsform erlassen worden sind, haben keinerlei rechtliche Verbindlichkeit.

LVwG Oö, 30.08.2016, LVwG-151024/3/MK-151025/2

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