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Haftung Gerichtssachverständiger; Werklohnprozess; Verzugszinsen

RechtsprechungZivilrechtbbl 2016/200bbl 2016, 210 Heft 5 v. 1.10.2016

§ 1299 ABGB, § 456 UGB

Der Sachverständige haftet den Prozessparteien für die Folgen eines im Rechtsstreit schuldhaft abgegebenen unrichtigen Gutachtens.

§ 456 UGB setzt ein beiderseitiges Unternehmergeschäft voraus.

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