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Rechtsschutzversicherung; Baurisikoausschlussklausel

RechtsprechungZivilrechtbbl 2016/197bbl 2016, 208 Heft 5 v. 1.10.2016

Art 23.3.1. ARB 1988

Der Risikoausschluss bedarf eines adäquaten Zusammenhangs zwischen Rechtsstreit und der Planung bzw der Errichtung des Baus.

OGH, 27.04.2016, 7 Ob 41/16d

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