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Wohngebäude; Auflagen; Hauptwohnsitz; Freizeitwohnsitz

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/185bbl 2016, 198 Heft 5 v. 1.10.2016

§ 21 Abs 1 tir BauO 2011, § 22 Abs 1 tir BauO 2011

Eine Auflage, die zu einer ausschließlich ganzjährigen Nutzung des Wohngebäudes als Erst- bzw Hauptwohnsitz verpflichtet, ist unzulässig.

LVwG Tir, 11.05.2016, LVwG-2016/39/0634-1

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