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Feststellung des rechtmäßigen Bestandes; (Un-) Zuständigkeit der Baubehörde

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/182bbl 2016, 197 Heft 5 v. 1.10.2016

§ 40 Abs 2 stmk BauG 1995

Bauliche Anlagen und Feuerstätten, die vor dem 1.1.1969 errichtet worden sind, gelten auf Grund gesetzlicher Vermutung als rechtmäßig.

Die bescheidmäßige Feststellung der Rechtmäßigkeit baulicher Anlagen, die vor dem 1.1.1969 errichtet worden sind, ist daher unzulässig.

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