vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fälligkeit des Werklohns

RechtsprechungZivilrechtbbl 2016/162bbl 2016, 163 Heft 4 v. 1.8.2016

§ 932 ABGB, § 1167 ABGB, § 1170 ABGB

Dem Besteller steht ein Leistungsverweigerungsrecht zu, um vom Unternehmer die geschuldete Verbesserung seines mangelhaften Werkes zu erreichen. Das Begehren auf Zahlung eines Deckungskapitals lässt erkennen, dass er eine zunächst geforderte Verbesserung des Werkes nicht (mehr) zulässt bzw vereitelt. Damit tritt die Fälligkeit des Werklohns ein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte