vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Werbeeinrichtung; LED-Bildschirm; örtliche Bauvorschriften; Richtlinie; Verordnung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/140bbl 2016, 153 Heft 4 v. 1.8.2016

§ 20 tir BauO 2011, § 47 tir BauO 2011

Der von einer Gemeinde erlassenen „Richtlinie für die Beurteilung von Werbe- und Hinweiseinrichtungen sowie Geschäfts- und Betriebsstättenbezeichnungen innerhalb der geschlossenen Ortschaft für die zuständige Baubehörde“ kann auch Verordnungscharakter zukommen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte