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Bauvollendung; Nachfrist

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/128bbl 2016, 149 Heft 4 v. 1.8.2016

§ 24 Abs 1 nö BauO 1996

Die Nachfrist für die Bauvollendung hat jedenfalls kürzer als die Regelfrist für die Bauvollendung von 5 Jahren zu sein.

LVwG Nö, 18.02.2016, LVwG-AV-1401/001-2015

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