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Ausscheiden; Revision; Alternativbegründung; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2016/122bbl 2016, 117 Heft 3 v. 1.6.2016

Art 133 Abs 4 B-VG, § 34 VwGG, § 129 BVergG 2006

Die Revision ist unzulässig, wenn das angefochtene Erkenntnis auf einer tragfähigen Alternativbegründung beruht.

VwGH, 20.01.2016, Ra 2015/04/0091

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